Ist für "Remote-Betrieb" bei der BNetzA eine Betriebsmeldung erforderlich?
Ja, für Betreiber und Nutzer der Remote-Station
Nein, es besteht keine Anzeigepflicht.
Ja, für den Betreiber der Remote-Station✓Richtige Antwort
Ja, für den Nutzer der Remote-Station
Erklärung
Der Betreiber einer Remote-Station muss den Betrieb der BNetzA melden. Nutzer erhalten dadurch keine eigene parallele Meldepflicht; ihre Zulässigkeit wird über die Berechtigung und Zugangskontrolle des Betreibers abgesichert.