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Frage 114

In welchem der folgenden Amateurfunkfrequenzbereiche beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz?

  1. 14000 bis 14350 kHz
  2. 21000 bis 21450 kHz
  3. 10100 bis 10150 kHz
  4. 28000 bis 29000 kHzRichtige Antwort

Erklärung

Für den Abschnitt 28.000 bis 29.000 kHz setzt Anlage 1 AFuV eine maximale belegte Bandbreite von 7 kHz fest. Andere Kurzwellenbänder besitzen engere Grenzwerte; auch der restliche Teil des 10-m-Bandes darf nicht ohne Prüfung einbezogen werden.

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Frage 114: In welchem der folgenden Amateurfunkfrequenzbereiche… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena