In welchem der folgenden Amateurfunkfrequenzbereiche beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz?
Erklärung
Für den Abschnitt 28.000 bis 29.000 kHz setzt Anlage 1 AFuV eine maximale belegte Bandbreite von 7 kHz fest. Andere Kurzwellenbänder besitzen engere Grenzwerte; auch der restliche Teil des 10-m-Bandes darf nicht ohne Prüfung einbezogen werden.