In welchem der folgenden Amateurfunkfrequenzbereiche beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz?
Erklärung
Im Bereich 3.500 bis 3.800 kHz sind höchstens 2,7 kHz belegte Bandbreite zulässig. Die schmalen Bänder bei 136 kHz und 10,1 MHz verlangen deutlich schmalere Signale, während das 10-m-Band abweichend geregelt ist.