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Frage 120

Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber der Klasse A und E in den Frequenzbereichen 144 bis 146 MHz und 430 bis 440 MHz?

  1. Maximal 750 W PEP für Klasse A und 75 W PEP für Klasse ERichtige Antwort
  2. Maximal 750 W PEP für beide Klassen
  3. Maximal 100 W PEP für Klasse A und 50 W PEP für Klasse E
  4. Maximal 10 W PEP für beide Klassen

Erklärung

Im 2-m- und 70-cm-Band gelten 750 W PEP für Klasse A und 75 W PEP für Klasse E. Gleiche Leistung für beide Klassen oder deutlich niedrigere Pauschalwerte widersprechen der klassenabhängigen Anlage 1 AFuV.

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Frage 120: Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena