Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber der Klasse A und E in den Frequenzbereichen 144 bis 146 MHz und 430 bis 440 MHz?
Maximal 750 W PEP für Klasse A und 75 W PEP für Klasse E✓Richtige Antwort
Maximal 750 W PEP für beide Klassen
Maximal 100 W PEP für Klasse A und 50 W PEP für Klasse E
Maximal 10 W PEP für beide Klassen
Erklärung
Im 2-m- und 70-cm-Band gelten 750 W PEP für Klasse A und 75 W PEP für Klasse E. Gleiche Leistung für beide Klassen oder deutlich niedrigere Pauschalwerte widersprechen der klassenabhängigen Anlage 1 AFuV.