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Frage 121

Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 21,000 bis 21,450 MHz und 28,000 bis 29,700 MHz?

  1. Maximal 100 W PEP für beide Klassen
  2. Maximal 750 W PEP für Klasse A und maximal 100 W PEP für Klasse ERichtige Antwort
  3. Maximal 200 W PEP für beide Klassen
  4. Maximal 100 W PEP für Klasse A und maximal 10 W PEP für Klasse E

Erklärung

Auf 21 und 28 MHz darf Klasse A bis 750 W PEP, Klasse E bis 100 W PEP senden. Die Klassen haben dort also unterschiedliche Grenzen; weder 200 W für beide noch eine Gleichsetzung bei 100 W bildet die AFuV ab.

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Frage 121: Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena