Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 3,5 bis 3,8 MHz?
Erklärung
Für Klasse A legt Anlage 1 AFuV im 80-m-Band höchstens 750 W PEP fest. Kleinere Werte können für andere Klassen oder Sonderbereiche gelten, begrenzen Klasse A hier aber nicht.