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Frage 127

Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klasse E im Frequenzbereich 1810 bis 1850 kHz?

  1. Maximal 750 W PEP
  2. Maximal 10 W PEP
  3. Maximal 100 W PEPRichtige Antwort
  4. Maximal 75 W PEP

Erklärung

Klasse E darf im Teilbereich 1.810 bis 1.850 kHz mit bis zu 100 W PEP senden. Die 75-W-Grenze aus anderen Bändern und die 750 W der Klasse A sind auf diesen Klassen- und Frequenzfall nicht übertragbar.

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Frage 127: Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klasse E im… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena