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Frage 149

Wie ist ein sekundärer Funkdienst laut Amateurfunkverordnung (AFuV) definiert?

  1. Ein sekundärer Funkdienst muss Störungen durch andere hinnehmen und kann die Störungen nicht an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur melden.
  2. Die Unterteilung in primäre und sekundäre Funkdienste gilt nur für kommerzielle Funkstellen oder Funkstellen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
  3. Ein sekundärer Funkdienst ist ein Funkdienst, dessen Funkstellen weder Störungen bei den Funkstellen eines primären Funkdienstes verursachen dürfen noch Schutz vor Störungen durch solche Funkstellen verlangen können.Richtige Antwort
  4. Ein sekundärer Funkdienst ist ein Funkdienst, dessen Frequenzzuteilung zeitlich später erfolgte. Die Einteilung bedeutet nicht, dass der sekundäre Funkdienst dem primären Funkdienst nachgeordnet ist.

Erklärung

Stationen eines sekundären Funkdienstes dürfen primäre Funkstellen nicht stören und können von ihnen keinen Schutz vor Störungen verlangen. Die Einstufung folgt der Frequenzzuweisung, nicht ihrem Alter, ihrer kommerziellen Bedeutung oder einem Ausschluss des behördlichen Störungswegs.

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Frage 149: Wie ist ein sekundärer Funkdienst laut… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena