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Frage 150

Wie ist ein primärer Funkdienst laut Amateurfunkverordnung (AFuV) definiert?

  1. Kommerzielle Funkstellen, Funkstellen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind immer Funkstellen des primären Funkdienstes.
  2. Amateurfunkstellen sind keine Funkstellen eines primären Funkdienstes, da der Amateurfunk nach den Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) kein Sicherheitsfunkdienst ist.
  3. Die Unterteilung in primäre und sekundäre Funkdienste gilt nur für kommerzielle Funkstellen oder Funkstellen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
  4. Ein primärer Funkdienst ist ein Funkdienst, dessen Funkstellen Schutz gegen Störungen durch Funkstellen sekundärer Funkdienste verlangen können.Richtige Antwort

Erklärung

Ein primärer Funkdienst kann Schutz vor Störungen durch sekundäre Funkstellen beanspruchen. Primärstatus hängt von der jeweiligen Frequenzzuweisung ab und ist weder Behörden und Unternehmen vorbehalten noch dem Amateurfunk grundsätzlich verschlossen.

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Frage 150: Wie ist ein primärer Funkdienst laut Amateurfunkverordnung… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena