Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur mit seinem Amateurfunkgerät Funkverkehr im CB-Funk-Bereich durchführen?
Der Funkamateur darf mit seiner Amateurfunkstelle unter keinen Umständen im CB-Funk-Bereich senden.✓Richtige Antwort
Wenn das Amateurfunkgerät vom Funkamateur so eingestellt wurde, dass die technischen Vorschriften für CB-Funkgeräte eingehalten werden
Wenn eine Genehmigung zum Betrieb von CB-Funkgeräten vorliegt
Wenn die Sendeleistung auf 4 W ERP bei FM und AM bzw. 12 W PEP bei SSB begrenzt wird
Erklärung
Eine Amateurfunkstelle darf im CB-Funk-Bereich nicht senden, weil ihre Zuteilung nur Amateurfunkfrequenzen umfasst. Das Einstellen von CB-Leistung und Modulation macht aus dem Amateurfunkgerät keine im Rahmen der Amateurfunkzulassung nutzbare CB-Funkstelle.