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Frage 172

Welche grundlegenden Anforderungen werden nach dem Funkanlagengesetz (FuAG) an Amateurfunkgeräte gestellt?

  1. Selbstgebaute Funkgeräte müssen die grundlegenden Anforderungen nach dem Funkanlagengesetz (FuAG) einhalten und eine CE-Kennzeichnung tragen.
  2. Seriengefertigte Amateurfunkgeräte unterliegen nicht dem Funkanlagengesetz (FuAG).
  3. Seriengefertigte Geräte müssen die grundlegenden Anforderungen nach dem Funkanlagengesetz (FuAG) einhalten und eine CE-Kennzeichnung tragen.Richtige Antwort
  4. Die Funkgeräte müssen eine nationale Zulassungskennzeichnung nach Vorgabe der BNetzA tragen.

Erklärung

Seriengefertigte und auf dem Markt bereitgestellte Amateurfunkgeräte müssen die grundlegenden FuAG-Anforderungen erfüllen und die CE-Kennzeichnung tragen. Die Selbstbauausnahme darf nicht auf kommerzielle Seriengeräte übertragen werden; eine zusätzliche nationale BNetzA-Kennzeichnung tritt nicht an die Stelle der CE-Kennzeichnung.

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Frage 172: Welche grundlegenden Anforderungen werden nach dem… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena