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Frage 173

Welche Geräte fallen in den Anwendungsbereich des Funkanlagengesetzes (FuAG)?

  1. Selbstgebaute Amateurfunkanlagen
  2. Kommerziell hergestellte Funkanlagen, die zu Amateurfunkzwecken umgebaut wurden
  3. Bausätze für Amateurfunkanlagen
  4. Auf dem Markt bereitgestellte AmateurfunkanlagenRichtige Antwort

Erklärung

Das FuAG erfasst Amateurfunkanlagen, die als fertige Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden. Selbstbau, Bausätze und von Funkamateuren umgebaute kommerzielle Geräte fallen unter die Amateurfunkausnahmen und sind nicht schon deshalb marktbereitgestellte Serienanlagen.

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Frage 173: Welche Geräte fallen in den Anwendungsbereich des… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena