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Frage 181

Welche Unterlagen hat der Funkamateur ergänzend zur Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme bereitzuhalten und der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen?

  1. Eine nachvollziehbare Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen, gegebenenfalls Antennendiagramme, einen Lageplan, eine Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung und die Konfiguration der FunkanlageRichtige Antwort
  2. Das Anzeigeformblatt mit den Daten der ortsfesten Amateurfunkanlage und eine maßstäbliche Skizze des standortbezogenen Sicherheitsabstandes und des kontrollierbaren Bereiches
  3. Die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, die Datenblätter aller Amateurfunkgeräte und das Logbuch, denn sie müssen jederzeit für eine mögliche Kontrolle durch die Bundesnetzagentur verfügbar sein
  4. Eine Fotodokumentation der Amateurfunkanlage einschließlich der Antennen sowie eine formlose Aufstellung aller Messwerte nebst Antennendiagrammen

Erklärung

Ab Inbetriebnahme sind eine nachvollziehbare Grenzwertdokumentation, gegebenenfalls Antennendiagramme sowie Lageplan, bemaßte Zeichnung und Anlagenkonfiguration bereitzuhalten. Diese technischen Nachweise werden auf Aufforderung vorgelegt; Zulassungsurkunde, Logbuch oder bloße Fotos ersetzen die reproduzierbare Bewertung nicht.

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Frage 181: Welche Unterlagen hat der Funkamateur ergänzend zur Anzeige… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena