QuestenaÜben und erkennen, was als Nächstes dran ist
Frage 182

Welche Unterlagen sind ergänzend zur Anzeige gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) einer ortsfesten Amateurfunkanlage bei der zuständigen Außenstelle der BNetzA einzureichen?

  1. Es ist ein Blockschaltbild der Amateurfunkstelle beizufügen.
  2. Der Anzeige ist eine nachvollziehbare zeichnerische Darstellung des standortbezogenen Sicherheitsabstands und des vom Betreiber kontrollierbaren Bereichs beizufügen.Richtige Antwort
  3. Der Anzeige sind Antennendiagramme, Lageplan, Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung beizufügen.
  4. Es sind keine weiteren Unterlagen beizufügen.

Erklärung

Mit der BEMFV-Anzeige ist eine nachvollziehbare Zeichnung des standortbezogenen Sicherheitsabstands und des kontrollierbaren Bereichs einzureichen. Ausführliche Antennendiagramme und Konfigurationsunterlagen gehören zur bereitzuhaltenden Dokumentation, nicht vollständig zur unmittelbaren Anzeigeanlage.

Mit diesem Test weitermachen

Übung starten
Frage 182: Welche Unterlagen sind ergänzend zur Anzeige gemäß der… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena