Welchen Status hat im Rahmen der EMVU die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage?
Die Anzeige hat den gleichen rechtlichen Status wie eine Standortbescheinigung, gilt aber nur für nichtkommerzielle Anlagen.
Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern.✓Richtige Antwort
Die Anzeige ist eine unverbindliche Erklärung darüber, dass Funkamateure eigenverantwortlich handeln.
Erklärung
Die Anzeige ist eine verbindliche eigenverantwortliche Erklärung, dass die gesetzlichen Personenschutzgrenzwerte eingehalten werden. Sie ist keine Standortbescheinigung und bezieht sich spezifisch auf elektromagnetische Felder, nicht pauschal auf das gesamte Bundes-Immissionsschutzrecht.