Wo sind die Grenzwerte zum Schutz von Personen und aktiven Körperhilfen in elektromagnetischen Feldern festgelegt?
In der Richtlinie Elektromagnetische Verträglichkeit von Elektro- und Elektronikprodukten (EMV-Richtlinie) und im Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
Im Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Funkanlagengesetz - FuAG) und im Telekommunikationsgesetz (TKG)
Im Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG) und in der Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung - AFuV)
In der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) und in der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)✓Richtige Antwort
Erklärung
Die Schutzgrenzwerte und das Nachweisverfahren ergeben sich aus der 26. BImSchV und der BEMFV. EMVG und FuAG behandeln Geräteverträglichkeit beziehungsweise Marktanforderungen, während AFuG und AFuV nicht die vollständigen Personenschutzgrenzwerte enthalten.