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Frage 188

Was muss ein Funkamateur zum Schutz von Personen bei dem Betrieb von ortsfesten Amateurfunkanlagen gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) vornehmen?

  1. Er kann bei einer Leistung von bis zu 100 W PEP den standardisierten Sicherheitsabstand von 25 m annehmen.
  2. Er hat den zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlichen Sicherheitsabstand durch ein zertifiziertes Messlabor ermitteln zu lassen.
  3. Er hat den zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlichen Sicherheitsabstand einer Funkanlage mit EIRP von 10 W oder mehr rechnerisch oder messtechnisch zu ermitteln und in nachvollziehbarer Form zu dokumentieren.Richtige Antwort
  4. Er kann bei einer Leistung von bis zu 100 W PEP den standardisierten Sicherheitsabstand von 10 m annehmen.

Erklärung

Ab 10 W EIRP muss der Betreiber den nötigen Sicherheitsabstand rechnerisch oder messtechnisch bestimmen und nachvollziehbar dokumentieren. Pauschale Abstände von 10 oder 25 Metern berücksichtigen Antenne, Frequenz und Betriebsart nicht; ein zertifiziertes Labor ist nicht zwingend.

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Frage 188: Was muss ein Funkamateur zum Schutz von Personen bei dem… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena