Für welche Amateurfunkstellen muss der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern vom Funkamateur dokumentiert werden?
Für alle Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 W EIRP
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 W EIRP✓Richtige Antwort
Für alle Amateurfunkstellen
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen
Erklärung
Der Personenschutz ist für jede ortsfeste Amateurfunkstelle ab 10 W EIRP zu dokumentieren. Ohne Ortsfestigkeit oder unterhalb der Schwelle greift diese besondere Dokumentationspflicht nicht allein aufgrund des Amateurfunkbetriebs.