Wer muss seine Amateurfunkstelle bei der BNetzA gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) anzeigen?
Alle Funkamateure, die ortsfeste Amateurfunkstellen mit einer Leistung ab 10 W EIRP betreiben✓Richtige Antwort
Alle Funkamateure, die Portabel- bzw. Mobilbetrieb durchführen
Alle Funkamateure der Zeugnisklasse A
Alle Funkamateure, die auf der Kurzwelle aktiv sind
Erklärung
Anzeigepflichtig sind Betreiber ortsfester Amateurfunkstellen ab 10 W EIRP, unabhängig von ihrer Zeugnisklasse oder dem verwendeten Band. Portabel- und Mobilbetrieb fallen nicht unter diesen ortsfesten BEMFV-Tatbestand.