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Frage 186

Wer muss seine Amateurfunkstelle bei der BNetzA gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) anzeigen?

  1. Alle Funkamateure, die ortsfeste Amateurfunkstellen mit einer Leistung ab 10 W EIRP betreibenRichtige Antwort
  2. Alle Funkamateure, die Portabel- bzw. Mobilbetrieb durchführen
  3. Alle Funkamateure der Zeugnisklasse A
  4. Alle Funkamateure, die auf der Kurzwelle aktiv sind

Erklärung

Anzeigepflichtig sind Betreiber ortsfester Amateurfunkstellen ab 10 W EIRP, unabhängig von ihrer Zeugnisklasse oder dem verwendeten Band. Portabel- und Mobilbetrieb fallen nicht unter diesen ortsfesten BEMFV-Tatbestand.

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Frage 186: Wer muss seine Amateurfunkstelle bei der BNetzA gemäß der… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena