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Frage 19

Was hat ein Funkamateur zu veranlassen, wenn er eine Amateurfunkstelle in einem Land betreiben will, das die CEPT-Empfehlung nicht anwendet?

  1. Er muss eine besondere Genehmigung der Bundesnetzagentur einholen.
  2. Nichts, wenn das Gastland die IARU-Empfehlungen anwendet.
  3. Nichts, da aufgrund von Gegenseitigkeitsabkommen der vorübergehende Betrieb genehmigt ist.
  4. Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen.Richtige Antwort

Erklärung

Wendet das besuchte Land die einschlägige CEPT-Regelung nicht an, entsteht aus der deutschen Zulassung kein automatisches Gastrecht. Die Genehmigung muss bei der zuständigen Behörde dieses Landes beantragt werden, nicht bei der BNetzA oder allein aufgrund einer IARU-Mitgliedschaft.

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Frage 19: Was hat ein Funkamateur zu veranlassen, wenn er eine… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena