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Frage 20

Darf ein Funkamateur mit einer deutschen Amateurfunkzulassung auch im Ausland Amateurfunkverkehr auf dem 6 m-Band durchführen?

  1. Der Funkamateur hat sich an die Bestimmungen des Gastlandes im Rahmen seiner CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu halten.Richtige Antwort
  2. Die Genehmigung für den Betrieb im 6 m-Band muss aus der Amateurfunkzulassung ersichtlich sein.
  3. Der Funkamateur muss dazu eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung im Gastland beantragen.
  4. Der Betrieb im 6 m-Band ist im Ausland nicht zulässig.

Erklärung

Im Ausland gelten im Rahmen der CEPT-Genehmigung die Frequenz- und Betriebsbestimmungen des Gastlandes, also auch dessen Regelung für das 6-m-Band. Die deutsche Zulassung schafft dort weder ein eigenes Bandrecht noch ein pauschales Verbot.

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Frage 20: Darf ein Funkamateur mit einer deutschen… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena