Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit Sie Amateurfunk an Bord eines Luftfahrzeugs betreiben dürfen?
Nutzung von Frequenzen, die dem mobilen Flugfunkdienst zugewiesen sind
Zustimmung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers✓Richtige Antwort
Genehmigung der Bundesnetzagentur für aeronautischen Funkbetrieb
Verwendung einer fest installierten Funkstelle des mobilen Flugfunkdienstes
Erklärung
Amateurfunk an Bord eines Luftfahrzeugs setzt die Zustimmung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers voraus. Die Amateurfunkstelle nutzt weiterhin Amateurfunkfrequenzen; Flugfunkgerät oder eine besondere aeronautische BNetzA-Genehmigung ist dafür nicht das entscheidende Kriterium.