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Frage 200

Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit Sie Amateurfunk an Bord eines Luftfahrzeugs betreiben dürfen?

  1. Nutzung von Frequenzen, die dem mobilen Flugfunkdienst zugewiesen sind
  2. Zustimmung des verantwortlichen LuftfahrzeugführersRichtige Antwort
  3. Genehmigung der Bundesnetzagentur für aeronautischen Funkbetrieb
  4. Verwendung einer fest installierten Funkstelle des mobilen Flugfunkdienstes

Erklärung

Amateurfunk an Bord eines Luftfahrzeugs setzt die Zustimmung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers voraus. Die Amateurfunkstelle nutzt weiterhin Amateurfunkfrequenzen; Flugfunkgerät oder eine besondere aeronautische BNetzA-Genehmigung ist dafür nicht das entscheidende Kriterium.

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Frage 200: Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit Sie… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena