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Frage 199

Darf eine Amateurfunkstelle auch an Bord eines Schiffes, welches sich in internationalen Gewässern befindet, betrieben werden?

  1. Ja, mit der Zustimmung des SchiffsführersRichtige Antwort
  2. Ja, mit der Zustimmung eines beliebigen Crewmitglieds
  3. Ja, mit einer Genehmigung der BNetzA
  4. Ja, mit einer Genehmigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie

Erklärung

In internationalen Gewässern darf eine Amateurfunkstelle an Bord mit Zustimmung des Schiffsführers betrieben werden. Ein beliebiges Crewmitglied kann diese Bordhoheit nicht ausüben, und eine zusätzliche BNetzA- oder BSH-Genehmigung ersetzt die Zustimmung nicht.

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Frage 199: Darf eine Amateurfunkstelle auch an Bord eines Schiffes,… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena