In welchem Fall sind vom Funkamateur jährliche Beiträge nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) zu entrichten? Immer, wenn der Funkamateur...
über eine Zulassung zum Amateurfunkdienst verfügt.✓Richtige Antwort
über eine Amateurfunkstelle verfügt.
eine Amateurfunkstelle besitzt und errichtet hat.
eine Amateurfunkstelle besitzt, errichtet hat und betreibt.
Erklärung
Der jährliche Frequenzschutzbeitrag knüpft an das Bestehen der Zulassung zum Amateurfunkdienst an. Ob bereits eine Station gekauft, errichtet oder tatsächlich betrieben wird, ist dafür nicht entscheidend.