Welche regelmäßigen Beiträge hat der Funkamateur mit Rufzeichenzuteilung zu entrichten?
Keine Beiträge, wenn der Funkamateur zwar eine Rufzeichenzuteilung hat, aber keine Amateurfunkstelle errichtet oder betreibt
Jährliche Frequenzschutzbeiträge nach dem TKG und dem EMVG✓Richtige Antwort
Jährliche Zuteilungsbeiträge nach den Bestimmungen des AFuG
Keine Beiträge, wenn der Funkamateur Mitglied in einer Amateurfunkvereinigung ist
Erklärung
Mit einer Rufzeichenzuteilung fallen jährlich Frequenzschutzbeiträge nach TKG und EMVG an. Vereinsmitgliedschaft oder Nichtbetrieb der Station hebt die beitragspflichtige Zuteilung nicht auf; es handelt sich auch nicht um einen AFuG-Zuteilungsbeitrag.