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Frage 204

Welche regelmäßigen Beiträge hat der Funkamateur mit Rufzeichenzuteilung zu entrichten?

  1. Keine Beiträge, wenn der Funkamateur zwar eine Rufzeichenzuteilung hat, aber keine Amateurfunkstelle errichtet oder betreibt
  2. Jährliche Frequenzschutzbeiträge nach dem TKG und dem EMVGRichtige Antwort
  3. Jährliche Zuteilungsbeiträge nach den Bestimmungen des AFuG
  4. Keine Beiträge, wenn der Funkamateur Mitglied in einer Amateurfunkvereinigung ist

Erklärung

Mit einer Rufzeichenzuteilung fallen jährlich Frequenzschutzbeiträge nach TKG und EMVG an. Vereinsmitgliedschaft oder Nichtbetrieb der Station hebt die beitragspflichtige Zuteilung nicht auf; es handelt sich auch nicht um einen AFuG-Zuteilungsbeitrag.

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Frage 204: Welche regelmäßigen Beiträge hat der Funkamateur mit… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena