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Frage 31

Welche der folgenden Aussagen zur "CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung" ist richtig?

  1. Sie berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
  2. Inhaber der CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung dürfen grundsätzlich keinen Amateurfunkbetrieb im Ausland durchführen.
  3. Sie kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen.Richtige Antwort
  4. Sie berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb im Ausland nach den deutschen Bestimmungen.

Erklärung

Der CEPT-Novice-Prüfungsnachweis kann die Erteilung einer passenden nationalen Individualgenehmigung in einem anderen teilnehmenden Staat vereinfachen. Er schafft aber weder unmittelbar ein Betriebsrecht nach deutschen Regeln noch die höherstufige Gastberechtigung aus T/R 61-01.

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