Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle ordnungswidrig betreibt?
Der Funkamateur hat mit dem Entzug des Amateurfunkzeugnisses zu rechnen.
Der Funkamateur hat mit der Beschlagnahmung der Amateurfunkanlage durch die BNetzA zu rechnen.
Die Bundesnetzagentur kann eine kostenpflichtige Nachprüfung anordnen.
Die Bundesnetzagentur kann einen Verstoß mit einer Geldbuße ahnden.✓Richtige Antwort
Erklärung
Ordnungswidriger Stationsbetrieb kann von der Bundesnetzagentur mit einer Geldbuße verfolgt werden. Ein Zeugnisentzug, eine automatische Beschlagnahme oder eine Nachprüfung sind keine gesetzliche Standardfolge dieses Bußgeldtatbestands.