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Frage 39

Was muss ein Funkamateur beim Betrieb seiner Amateurfunkstelle in Bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit beachten?

  1. Die Amateurfunkstelle muss von einem zertifizierten Elektromeister auf die Einhaltung der elektromagnetischen Verträglichkeit geprüft werden. Das Abnahmeprotokoll ist für die BNetzA bereitzuhalten.
  2. Der Funkamateur muss die Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) einhalten.Richtige Antwort
  3. Der Funkamateur benötigt für seine Amateurfunkstelle eine aktuelle Verträglichkeitsbescheinigung der BNetzA.
  4. Die Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen, die den Anforderungen des Gesetzes über Funkanlagen (FuAG) entsprechen.

Erklärung

Beim Senden muss die Amateurfunkstelle die EMVG-Schutzanforderungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit einhalten, damit andere Betriebsmittel nicht unzulässig beeinflusst werden. Eine allgemeine Abnahmebescheinigung oder ausschließliche Verwendung seriengeprüfter Geräte ersetzt diese Betreiberpflicht nicht.

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Frage 39: Was muss ein Funkamateur beim Betrieb seiner… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena