Welche personengebundenen Rufzeichen darf ein Funkamateur benutzen?
Beliebige Rufzeichen
Nur ein von einer Amateurfunkvereinigung zugeteiltes Rufzeichen
Bei Nutzung einer fremden Station das personengebundene Rufzeichen des Stationsinhabers
Nur ein ihm von der Bundesnetzagentur zugeteiltes Rufzeichen✓Richtige Antwort
Erklärung
Ein personengebundenes Rufzeichen darf nur von der Person benutzt werden, der es die BNetzA zugeteilt hat. Weder eine Amateurfunkvereinigung noch ein Stationsinhaber kann diese hoheitliche persönliche Zuteilung durch ein beliebiges anderes Rufzeichen ersetzen.