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Frage 41

Welche personengebundenen Rufzeichen darf ein Funkamateur benutzen?

  1. Beliebige Rufzeichen
  2. Nur ein von einer Amateurfunkvereinigung zugeteiltes Rufzeichen
  3. Bei Nutzung einer fremden Station das personengebundene Rufzeichen des Stationsinhabers
  4. Nur ein ihm von der Bundesnetzagentur zugeteiltes RufzeichenRichtige Antwort

Erklärung

Ein personengebundenes Rufzeichen darf nur von der Person benutzt werden, der es die BNetzA zugeteilt hat. Weder eine Amateurfunkvereinigung noch ein Stationsinhaber kann diese hoheitliche persönliche Zuteilung durch ein beliebiges anderes Rufzeichen ersetzen.

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Frage 41: Welche personengebundenen Rufzeichen darf ein Funkamateur… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena