Zu welchem Zweck darf eine Amateurfunkstelle laut Amateurfunkgesetz (AFuG) nicht betrieben werden?
zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdiensten✓Richtige Antwort
zur Erforschung der atmosphärischen Wellenausbreitung
zur Kommunikation mit Weltraumfunkstellen
zu experimentellen Studien
Erklärung
Geschäftsmäßige Telekommunikationsdienste liegen außerhalb des gesetzlich bestimmten, persönlichen und nichtwirtschaftlichen Amateurfunkzwecks. Technische Experimente, Ausbreitungsforschung und Kommunikation mit Amateurfunkstellen im Weltraum passen dagegen zum Dienstzweck.