Darf die Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken betrieben werden? Eine Amateurfunkstelle darf ...
nach Genehmigung durch die Bundesnetzagentur zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken betrieben werden.
nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken betrieben werden.✓Richtige Antwort
nach Anzeige des Gewerbes unter Angabe des Rufzeichens zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken betrieben werden.
zum Zwecke des geschäftsmäßigen Erbringens von Telekommunikationsdiensten betrieben werden.
Erklärung
Amateurfunk ist nach dem AFuG ein persönlich motivierter, nicht gewerblich-wirtschaftlicher Funkdienst. Eine Gewerbeanzeige oder Einzelgenehmigung kann deshalb keinen kommerziellen Telekommunikationsbetrieb über eine Amateurfunkstelle legalisieren.