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Frage 46

Mit welchen Funkstellen darf der Funkamateur Funkverkehr abwickeln?

  1. Ausschließlich mit anderen AmateurfunkstellenRichtige Antwort
  2. Mit allen Funkstellen, die auf den Amateurfunkbändern tätig sind
  3. Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
  4. Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen des Flug- und/oder Seefunkdienstes

Erklärung

Der Amateurfunkdienst ist auf Funkverkehr mit anderen Amateurfunkstellen ausgerichtet. Die bloße Nutzung derselben Frequenz macht eine BOS-, Flug- oder Seefunkstelle nicht zur zulässigen Gegenstation; dienstfremde Kontakte sind nur in besonderen Notlagen denkbar.

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