Darf ein Funkamateur Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte übermitteln?
Erklärung
Fremde Nachrichten außerhalb des Amateurfunkdienstes dürfen nur zur Hilfe in echten Not- und Katastrophenfällen übermittelt werden. Eine behördliche Routineaufforderung oder allgemeine Zweckmäßigkeit schafft außerhalb dieser Ausnahme kein Recht zur Drittkommunikation.