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Frage 55

Im Sinne des Amateurfunkgesetzes ist der Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der ...

  1. von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird.Richtige Antwort
  2. auf allen im Frequenzplan ausgewiesenen Frequenzen Vorrang gegenüber anderen Funkdiensten genießt und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen ausgeübt werden darf.
  3. von Funkamateuren mit speziell dafür zugelassenen Funkgeräten auf allen im Frequenzplan ausgewiesenen Frequenzen und zur eigenen Weiterbildung ausgeübt werden darf.
  4. von Funkamateuren aus persönlicher Neigung, aus gewerblich-wirtschaftlichen Interessen und zu technischen Studien wahrgenommen wird.

Erklärung

Das AFuG nennt Funkverkehr unter Funkamateuren, Experimente, technisch-wissenschaftliche Studien, Weiterbildung, Völkerverständigung und Hilfe in Notlagen als Dienstzwecke. Vorrang auf allen Frequenzen, beliebige Gerätefreigabe oder wirtschaftliche Interessen sind damit nicht verbunden.

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Frage 55: Im Sinne des Amateurfunkgesetzes ist der Amateurfunkdienst… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena