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Frage 59

Wie ist der Begriff "Klubstation" nach dem Wortlaut der Amateurfunkverordnung (AFuV) definiert?

  1. Eine "Klubstation" ist eine Amateurfunkstelle, die nur von einem eingetragenen Verein betrieben werden darf.
  2. Eine "Klubstation" ist eine Amateurfunkstelle, die von mindestens drei Mitgliedern einer Gruppe von Funkamateuren unter Verwendung eines gemeinschaftlich genutzten Rufzeichens betrieben wird.Richtige Antwort
  3. Eine "Klubstation" ist eine Amateurfunkstelle, die von mindestens vier Mitgliedern einer Gruppe von Funkamateuren unter Verwendung ihres personengebundenen Rufzeichens betrieben wird.
  4. Eine "Klubstation" ist eine Amateurfunkstelle, die an einem geografisch exponierten Standort betrieben wird.

Erklärung

Eine Klubstation wird gemeinschaftlich von mindestens drei Mitgliedern einer Funkamateurgruppe unter einem gemeinsam genutzten Rufzeichen betrieben. Weder die Rechtsform eines eingetragenen Vereins noch ein exponierter Standort oder persönliche Einzelrufzeichen bestimmen diesen Stationstyp.

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Frage 59: Wie ist der Begriff "Klubstation" nach dem Wortlaut der… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena