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Frage 62

Welche Daten zum Inhaber eines personengebundenen Rufzeichens sind in der von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Rufzeichenliste enthalten?

  1. Name, Rufzeichen und, wenn nicht widersprochen wurde, die AnschriftRichtige Antwort
  2. Name, Rufzeichen und die E-Mail-Adresse
  3. Name, Rufzeichen und die Telefonnummer
  4. Name, Rufzeichen und, wenn nicht widersprochen wurde, das Geburtsdatum

Erklärung

Die veröffentlichte BNetzA-Liste enthält Name und Rufzeichen; die Anschrift erscheint nur, wenn der Inhaber ihrer Veröffentlichung nicht widersprochen hat. E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum gehören nicht zu diesem vorgesehenen öffentlichen Datensatz.

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Frage 62: Welche Daten zum Inhaber eines personengebundenen… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena