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Frage 70

Welche technischen Anforderungen stellt die Amateurfunkverordnung u. a. an eine Amateurfunkstelle?

  1. Alle für den Sendebetrieb notwendigen Geräte müssen über ein CE-Zeichen verfügen.
  2. Das Sendesignal muss über ein Koaxialkabel der Antenne zugeführt werden.
  3. Sie darf bauartbedingt keine höhere Leistung erzeugen, als der Besitzer verwenden darf.
  4. Sie ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzurichten und zu unterhalten.Richtige Antwort

Erklärung

Eine Amateurfunkstelle muss nach allgemein anerkannten Regeln der Technik eingerichtet und instand gehalten werden. Ein CE-Zeichen für jedes Bauteil, eine bestimmte Speiseleitung oder eine konstruktive Leistungsbegrenzung ist dafür kein allgemeines AFuV-Erfordernis.

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Frage 70: Welche technischen Anforderungen stellt die… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena