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Frage 72

Welche Kommunikationsinhalte dürfen im Amateurfunkverkehr laut AFuV zum Zwecke der Verschleierung verschlüsselt werden?

  1. Inhalte, die schützenswerte technische Sachverhalte des Amateurfunkdienstes betreffen
  2. Steuersignale für Satelliten, für fernbediente und automatisch arbeitende Stationen und für Remote-BetriebRichtige Antwort
  3. Steuersignale für Satelliten, vertrauliche Informationen und Mitteilung persönlicher Art
  4. Inhalte, die auf Grund des verwendeten Übertragungsverfahrens digital codiert werden

Erklärung

Die AFuV erlaubt verschleierte Steuerdaten für Satelliten, fernbediente und automatisch arbeitende Stationen sowie für Remote-Betrieb. Persönliche oder vertrauliche Nachrichten bleiben unzulässig verborgen, und eine digitale Codierung ist nur dann unproblematisch, wenn das Verfahren offen ist.

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Frage 72: Welche Kommunikationsinhalte dürfen im Amateurfunkverkehr… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena