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Frage 73

Im Amateurfunkverkehr darf nur offene Sprache verwendet werden. Was gilt nicht als offene Sprache und ist daher unzulässig?

  1. Digitale Übertragungsverfahren, die einen Decoder benötigen
  2. Morsetelegrafie und Fernschreiben
  3. Sprachverschlüsselung zur Verschleierung des InhaltsRichtige Antwort
  4. Q-Gruppen und Amateurfunkabkürzungen

Erklärung

Sprachverschlüsselung verbirgt den Inhalt und erfüllt deshalb nicht das Gebot offener Sprache. Standardisierte Q-Gruppen, Morse, Fernschreiben und öffentlich dokumentierte Digitalverfahren bleiben decodierbar und sind nicht allein wegen ihrer Codierung geheim.

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Frage 73: Im Amateurfunkverkehr darf nur offene Sprache verwendet… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena