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Frage 86

Was ist unter anderem im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten? Der Ausbildungsfunkbetrieb darf ...

  1. nicht in Morsetelegrafie durchgeführt werden.
  2. nur mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 W EIRP durchgeführt werden.
  3. nur an einer Klubstation durchgeführt werden.
  4. nur im Berechtigungsumfang der Rufzeichenzuteilung des Ausbilders durchgeführt werden.Richtige Antwort

Erklärung

Ausbildungsfunkbetrieb bleibt auf die Frequenzen, Leistungen und sonstigen Rechte beschränkt, die das Rufzeichen des Ausbilders eröffnet. Ein allgemeines 10-W-Limit, ein Morseverbot oder eine Bindung an Klubstationen besteht nicht.

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Frage 86: Was ist unter anderem im Zusammenhang mit der Durchführung… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena