Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb ...
nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Rufzeichen der Klasse A oder E teilnehmen.✓Richtige Antwort
nur an Klubstationen unter Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Rufzeichen der Klasse A oder E teilnehmen.
auch an Wochenenden ohne besondere Auflagen teilnehmen.
auch ohne Anleitung und Aufsicht des ausbildenden Funkamateurs teilnehmen.
Erklärung
Nicht zugelassene Lernende dürfen nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs der Klasse A oder E senden. Eine Klubstation, ein Wochenende oder räumlich entfernte Aufsicht ersetzt diese persönliche Kontrolle nicht.