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Frage 88

Unter welcher Voraussetzung nach der Amateurfunkverordnung (AFuV) darf ein Funkamateur Ausbildungsfunkbetrieb durchführen?

  1. Wenn er eine gültige Rufzeichenzuteilung für ein Ausbildungsrufzeichen besitzt
  2. Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A oder E istRichtige Antwort
  3. Nur wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A ist
  4. Nur wenn er mindestens 1 Jahr lang Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist

Erklärung

Ausbildungsfunkbetrieb darf ein zugelassener Funkamateur der Klasse A oder E anleiten. Eine besondere Ausbildungsrufzeichenzuteilung, ein Mindestjahr Zulassungsbesitz oder ausschließlich Klasse A verlangt die AFuV dafür nicht.

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Frage 88: Unter welcher Voraussetzung nach der Amateurfunkverordnung… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena