Welche Aussage ist hinsichtlich der Standortänderung einer Klubstation zutreffend?
Kurzzeitige Standortänderungen sind der BNetzA anzuzeigen.
Standortänderungen müssen der BNetzA grundsätzlich nicht angezeigt werden.
Kurzzeitige Standortänderungen müssen der BNetzA nicht angezeigt werden.✓Richtige Antwort
Standortänderungen sind bei Klubstationen nicht zulässig.
Erklärung
Eine nur kurzzeitige Verlegung des Standorts einer Klubstation muss der BNetzA nicht angezeigt werden. Das bedeutet nicht, dass jede dauerhafte Standortänderung folgenlos bleibt oder Klubstationen ihren Standort nie wechseln dürften.