Welche der genannten Funkamateure dürfen an einer Klubstation der Klasse A Funkbetrieb im 40 m-Amateurfunkband durchführen?
Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E
Inhaber eines Amateurfunkzulassung der Klasse N
Inhaber einer Amateurfunkzulassung einer beliebigen Klasse
Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A ✓Richtige Antwort
Erklärung
Im 40-m-Band darf über eine Klubstation der Klasse A nur senden, wer selbst die Rechte der Klasse A besitzt. Die höherwertige Stationszuteilung erweitert den persönlichen Berechtigungsumfang von Klasse E oder N nicht.