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Frage 91

Welche der genannten Funkamateure dürfen an einer Klubstation der Klasse A Funkbetrieb im 40 m-Amateurfunkband durchführen?

  1. Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E
  2. Inhaber eines Amateurfunkzulassung der Klasse N
  3. Inhaber einer Amateurfunkzulassung einer beliebigen Klasse
  4. Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A Richtige Antwort

Erklärung

Im 40-m-Band darf über eine Klubstation der Klasse A nur senden, wer selbst die Rechte der Klasse A besitzt. Die höherwertige Stationszuteilung erweitert den persönlichen Berechtigungsumfang von Klasse E oder N nicht.

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Frage 91: Welche der genannten Funkamateure dürfen an einer… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena