Sie nutzen ein Klubstationsrufzeichen und verfügen über eine andere Amateurfunkzeugnis-Klasse als die Zuteilung der Klubstation. In welchen Frequenzbereichen und mit welchen Leistungen dürfen Sie senden? Entsprechend des Berechtigungsumfangs ...
Erklärung
Bei Nutzung eines Klubstationsrufzeichens gilt der engere Berechtigungsumfang aus persönlicher Klasse und Stationsklasse. So kann weder eine höher eingestufte Klubstation die persönlichen Rechte erweitern noch ein höher eingestufter Nutzer die Stationszuteilung überschreiten.