Nach dem Amateurfunkgesetz ist ein Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung, der sich aus persönlicher Neigung und nicht ...
aus technisch-wissenschaftlichem Interesse mit dem Amateurfunkdienst befasst.
aus sozialem oder kulturellem Interesse mit dem Amateurfunkdienst befasst.
aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse mit dem Amateurfunkdienst befasst.✓Respuesta correcta
aus politischem oder religiösem Interesse mit dem Amateurfunkdienst befasst.
Explicación
Die gesetzliche Funkamateur-Definition schließt eine Beschäftigung aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse aus und verlangt persönliche Neigung. Technisch-wissenschaftliche, soziale oder kulturelle Interessen sind damit nicht als solche ausgeschlossen, solange kein kommerzieller Dienst daraus wird.