Darf ein Funkamateur Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte übermitteln?
Nein, unter keinen Umständen
Ja, jederzeit
Nur nach Aufforderung durch die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur
Nur in Not- und Katastrophenfällen✓Respuesta correcta
Explicación
Fremde Nachrichten außerhalb des Amateurfunkdienstes dürfen nur zur Hilfe in echten Not- und Katastrophenfällen übermittelt werden. Eine behördliche Routineaufforderung oder allgemeine Zweckmäßigkeit schafft außerhalb dieser Ausnahme kein Recht zur Drittkommunikation.