Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der UKW-Rundfunkempfänger eines Nachbarn durch Direkteinstrahlung beeinträchtigt. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort des beeinträchtigten Empfängers eine Feldstärke erzeugt, die den in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Geräten nicht erreicht. Was folgt daraus für den Funkamateur?
Explication
Unterschreitet die Feldstärke am Rundfunkempfänger den empfohlenen Störfestigkeitsgrenzwert, liegt die Ursache nicht in einer überschrittenen Einwirkung der Amateurfunkstelle. Der Betrieb kann fortgesetzt werden, ohne dass daraus ein Recht zu beliebiger Leistungserhöhung entsteht.