Welche grundlegenden Anforderungen werden nach dem Funkanlagengesetz (FuAG) an Amateurfunkgeräte gestellt?
Selbstgebaute Funkgeräte müssen die grundlegenden Anforderungen nach dem Funkanlagengesetz (FuAG) einhalten und eine CE-Kennzeichnung tragen.
Seriengefertigte Amateurfunkgeräte unterliegen nicht dem Funkanlagengesetz (FuAG).
Seriengefertigte Geräte müssen die grundlegenden Anforderungen nach dem Funkanlagengesetz (FuAG) einhalten und eine CE-Kennzeichnung tragen.✓Bonne réponse
Die Funkgeräte müssen eine nationale Zulassungskennzeichnung nach Vorgabe der BNetzA tragen.
Explication
Seriengefertigte und auf dem Markt bereitgestellte Amateurfunkgeräte müssen die grundlegenden FuAG-Anforderungen erfüllen und die CE-Kennzeichnung tragen. Die Selbstbauausnahme darf nicht auf kommerzielle Seriengeräte übertragen werden; eine zusätzliche nationale BNetzA-Kennzeichnung tritt nicht an die Stelle der CE-Kennzeichnung.