Welche Geräte fallen in den Anwendungsbereich des Funkanlagengesetzes (FuAG)?
Selbstgebaute Amateurfunkanlagen
Kommerziell hergestellte Funkanlagen, die zu Amateurfunkzwecken umgebaut wurden
Bausätze für Amateurfunkanlagen
Auf dem Markt bereitgestellte Amateurfunkanlagen✓Bonne réponse
Explication
Das FuAG erfasst Amateurfunkanlagen, die als fertige Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden. Selbstbau, Bausätze und von Funkamateuren umgebaute kommerzielle Geräte fallen unter die Amateurfunkausnahmen und sind nicht schon deshalb marktbereitgestellte Serienanlagen.